AGB

1. Grundlegendes

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und dem Hotel Balga Balgach AG als Betreiberin des Hotel Balga und Restaurant Hedwig.

Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.

Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotel Balga AG. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Balgach St. Gallen Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. 

Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerischen Rechts zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz das Hotel Balga Balgach AG.

 

3. Definitionen

Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Post und E-Mail Nachrichten.

Vertragspartner sind der Gast und die Hotel Balga Balgach AG.

 

4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich

Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.

Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel Balga Balgach AG verbindlich.

Vertragsänderungen werden für die Hotel Balga Balgach AG erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.

Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Hotel Balga Balgach AG.

 

5. Leistungsumfang 

Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.

Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.

Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel Balga verfügbar sein, so muss die Hotel Balga Balgach AG den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten.

Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten der Hotel Balga Balgach AG. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat die Hotel Balga Balgach AG vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.

 

6. Nutzungsdauer

Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 10.00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.

Bei einer verspäteten Freigabe des Zimmers durch den Gast von 3h Stunden und mehr kann das Hotel Balga für die vertragsüberschreitende Nutzung 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.

Das Hotel Balga behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel Balga kostenpflichtig aufzubewahren.

 

7. Optionen 

Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel Balga kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.

Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel Balga eingetroffen sein.

 

8. Preise / Zahlungspflicht

Die vom Hotel Balga kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.

Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotel Balga zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.

Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel Balga bestätigt werden.

Die Preise können vom Hotel Balga geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotel Balga oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.

Je nach Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 1000.00 kann das Hotel Balga eine Anzahlung von 20% des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen.

Das Hotel Balga kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen.

Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 1 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel Balga eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag.

Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel Balga vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und die unter Ziffer 10 dieser AGB aufgeführten Annullierungskosten verlangen.

Dem Hotel Balga steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.

Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotel Balga für den Gast und/oder die ihn begeleitenden Personen entstanden sind. Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Kreditkarte zu bezahlen.

Für jede Mahnung kann das Hotel Balga eine Mahngebühr von CHF 20.00 erheben.

Gegenüber Forderungen des Hotel Balga ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

 

9. Rücktritt durch das Hotel Balga

Bis und mit 60 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann das Hotel Balga ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

Ferner ist das Hotel Balga berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:

Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:

• eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel Balga gesetzten Frist nicht geleistet;

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel Balga nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;

• Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltzwecks, gebucht oder genutzt werden;

• das Hotel Balga begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer oder das Ansehen dem Hotel Balga beeinträchtigen kann;

• der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

Bei einem Rücktritt dem Hotel Balga aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.

 

10. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren

Annullation

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel Balga. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden mindestens 100 % der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.

Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gastes beim Hotel Balga. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für E-Mail Nachrichten.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel Balga die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

Annullationsgebühren:

Einzelreservationen

    • Bis und mit 48 Stunden vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

    • Bei einer nicht rückerstattungsfähigen Buchung kann die Reservation nicht annulliert werden.

Schadenminderung

Das Hotel Balga ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel Balga die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

11. Verunmöglichte Anreise

Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinienabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.

Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.

Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.

 

12. Vorzeitige Abreise

Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel Balga berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.

Das Hotel Balga ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel Balga die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.

 

13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen

Das Überlassen des Zimmers an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotel Balga.

Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotel Balga durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligem Hotel Balga – und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.

Die/Der vom Hotel Balga abgegebene Zimmerkarte/-schlüssel bleibt Eigentum des Hotel Balga und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel Balga. Der Verlust der Karte/des Schlüssels ist umgehend an der Rezeption zu melden. Eine beschädigte Karte wird mit CHF 20.00 und der Verlust der Karte/Schlüssel mit CHF 20.00 dem Gast in Rechnung gestellt.

Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch des W-Lans und er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.

Das Rauchen ist im gesamten Hotel Balga nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/Räumen gestattet.

 

14. Verlängerung des Aufenthaltes

Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.

Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel Balga nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.

 

15. Veranstaltungen

Eine Veranstaltung kann Raummieten, Verpflegung, technische Einrichtungen, Unterkunft und weitere Leistungen umfassen.

Teilnehmerzahl

Der Gast verpflichtet sich, dem Hotel Balga die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 5 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen.

Weicht die vom Gast mitgeteilte Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl ab, dann gilt:

    • Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl wird die ursprünglich gebuchte Anzahl verrechnet.

    • Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.

Rücktritt durch das Hotel Balga und Vorgehen bei einer Annullation von Veranstaltungen

Siehe dazu Ziffer 9 dieser AGB.

Annullationsbestimmungen

Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung dem Hotel Balga. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Entscheidend für die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel Balga.

Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel Balga die folgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.

Annullationsgebühren bei Veranstaltungen

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, welche nicht dem Hotel Balga zuzurechnen sind und für welche das Hotel Balga nicht verantwortlich ist nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel Balga den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs der schriftlichen Annullation wie folgt:

Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann der Gast durch einseitige schriftliche Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

    • Absage der Veranstaltung 59 Tage vor dem Termin: 25 % gemäss Auftragsbestätigung.

    • Absage der Veranstaltung 30 Tage vor dem Termin: 50 % gemäss Auftragsbestätigung.

    • Absage der Veranstaltung 10 Tage vor dem Termin: 90 % gemäss Auftragsbestätigung.

    • 24h vor der Veranstaltung bitten wir sie die genaue Anzahl der Gäste mitzuteilen.

Veranstaltungsdauer 

Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotel Balga die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel Balga zusätzlich Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel Balga habe die Verschiebung selbst zu vertreten.

Das Hotel Balga hat das Recht, die Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf einer allfälligen Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu weisen.

 

16. Speisen und Getränke

Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel Balga zu beziehen.

In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel Balga berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein Korkengeld zu verlangen.

 

17. Abwicklung von Veranstaltungen

Soweit das Hotel Balga für den Gast auf dessen Veranlassung technische und andere Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es auf Rechnung des Gastes.

Der Gast haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe der Einrichtungen. Das Hotel Balga wird vom Gast von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes dem Hotel Balga bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung dem Hotel Balga. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotel Balga gehen zu Lasten des Gastes, soweit das Hotel Balga diese nicht selbst zu vertreten hat. Die durch die Nutzung der elektrischen Anlagen und Geräte entstehenden Stromkosten kann das Hotel Balga pauschal erfassen und berechnen.

Störungen an vom Hotel Balga zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden auf Anzeige des Gastes hin raschmöglichst beseitigt. Soweit das Hotel Balga die Störungen nicht zu vertreten hat, werden durch Störungen weder Leistungsansprüche gemindert noch Haftungen begründet.

Der Gast hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Bewilligungen auf eigene Kosten einzuholen. Ihm obliegt die Einhaltung der Bewilligungen sowie aller sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Bussgelder wegen eines Verstosses gegen die Bewilligungen sind vom Gast zu zahlen.

Der Gast hat die im Zusammenhang mit Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. SUISA) abzuwickeln.

 

18. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände

Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gastes in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Gasthaus zur Traube Balgach AG Areal. Das Hotel Balga übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel Balga übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz dem Hotel Balga. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel Balga ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel Balga abzusprechen.

Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel Balga auf Kosten des Gastes entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel Balga die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.

Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel Balga zurücklassen, ist das Hotel Balga zur Entsorgung auf Kosten des Gastes berechtigt.

 

19. Handlungen, Benutzung und Haftung

a) Gasthaus zur Traube Balgach AG

Das Hotel Balga bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen dem Hotel Balga auftreten, wird sich das Hotel Balga auf unmittelbare Anzeige des Gastes hinbemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel Balga anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.

Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel Balga nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.

Das Hotel Balga haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.

Das Hotel Balga lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.

b) Gast

Der Gast haftet gegenüber dem Hotel Balga für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel Balga dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.

Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel Balga zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.

Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen dem Hotel Balga gegenüber Dritten.

c) Dritter

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel Balga gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.

 

20. Erkrankung oder Tod des Gastes

Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel Balga, so benachrichtigt das Hotel Balga auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Balga Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Hotel Balga.

Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.

Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel Balga.

 

21. Fundsachen

Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.

 

22. Weitere Bestimmungen

Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel Balga selbst erbracht werden, so handelt das Hotel Balga lediglich als Vermittler.

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.

Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel Balga, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel Balga.